. Jedes Mitglied, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, seine Bestimmungen spätestens am 1. Juli 1921 zur Anwendung zu bringen und die zu ihrer Durchführung nötigen Maßnahmen zu treffen.
Weitere Inhalte
Als Inkrafttretensdatum ist der Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dokumentiert. Für Österreich ist das Übereinkommen nicht in Kraft getreten.
