. Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können in jedem Lande durch die Regierung im Falle eines Krieges oder anderer Ereignisse, welche die Landessicherheit gefährden, außer Kraft gesetzt werden.
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Als Inkrafttretensdatum ist der Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dokumentiert. Für Österreich ist das Übereinkommen nicht in Kraft getreten.
