. Für China, Persien und Siam gelten die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht; dagegen soll die Festsetzung der Arbeitszeit in diesen Ländern an einer späteren Tagung der Allgemeinen Konferenz erwogen werden.
Weitere Inhalte
Als Inkrafttretensdatum ist der Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dokumentiert. Für Österreich ist das Übereinkommen nicht in Kraft getreten.
