Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Dokumenten

Auf Ersuchen einer anderen Vertragspartei überprüft eine Vertragspartei in Übereinstimmung mit ihrem internen Recht innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit von Reise- oder Identitätsdokumenten, die tatsächlich oder angeblich in ihrem Namen ausgestellt wurden und die mutmaßlich für den Menschenhandel benutzt werden.