Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens ist in erster Linie auf dem Verhandlungswege zu bereinigen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens ist in erster Linie auf dem Verhandlungswege zu bereinigen.