Jeder Staat kann bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde erklären, daß Buchstabe b für ihn nicht verbindlich ist.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jeder Staat kann bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde erklären, daß Buchstabe b für ihn nicht verbindlich ist.