Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kenntnis, Vorsatz und Zweck als Tatbestandsmerkmale einer Straftat

Auf Kenntnis, Vorsatz oder Zweck als Tatbestandsmerkmal einer in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen umschriebenen Straftat kann aus objektiven tatsächlichen Umständen geschlossen werden.