Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, die Zusammenarbeit zu fördern, um die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wirksamer zu verhüten und zu bekämpfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, die Zusammenarbeit zu fördern, um die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität wirksamer zu verhüten und zu bekämpfen.