II. Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg
Zusammenarbeit
Die Vertragsstaaten arbeiten so weit wie irgend möglich zusammen, um die Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg im Einklang mit dem Seevölkerrecht zu verhüten und zu bekämpfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
II. Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg
Zusammenarbeit
Die Vertragsstaaten arbeiten so weit wie irgend möglich zusammen, um die Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg im Einklang mit dem Seevölkerrecht zu verhüten und zu bekämpfen.