Der Generalsekretär ist Depositär dieses Übereinkommens.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Wien, am 20. Dezember 1988 in einer Urschrift.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Generalsekretär ist Depositär dieses Übereinkommens.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Wien, am 20. Dezember 1988 in einer Urschrift.