Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Material und Gerät

Die Vertragsparteien treffen die von ihnen als angemessen erachteten Maßnahmen, um den Handel mit Material und Gerät und deren Abzweigung für die unerlaubte Gewinnung oder Herstellung von Suchtgiften oder psychotropen Stoffen zu verhindern, und arbeiten zu diesem Zweck zusammen.