Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entscheidung über das Genehmigungsersuchen

Der Flaggenstaat bestätigt den Eingang eines Genehmigungsersuchens nach umgehend und übermittelt so bald wie möglich, soweit durchführbar innerhalb von vier Stunden nach Eingang des Ersuchens, eine Entscheidung darüber.