Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Technische und organisatorische Vorgaben

(1) Die Parteien halten bei allen Anfragen und Antworten im Zusammenhang mit der Suche und dem Abgleich von DNA-Profilen, daktyloskopischen Daten und Fahrzeugregisterdaten gemeinsame technische Vorgaben ein.

(2) Diese technischen und organisatorischen Vorgaben sind in dem Durchführungsübereinkommen und den Benutzerhandbüchern festgelegt.