Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weiterleitung an die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

. Die zuständigen Behörden () haben die gemäß übermittelten Daten bis zum 30. April der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung elektronisch zu übermitteln.