Historisch gewachsene Veranstaltungen
Der Veranstalter von historisch gewachsenen Veranstaltungen kann gleichzeitig mit der Anmeldung () beantragen, dass die Erörterung aller sicherheits-, rettungs- und brandschutztechnischen Maßnahmen in einer mündlichen Verhandlung vor der Behörde erfolgt. Zu dieser mündlichen Verhandlung sind die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen nach diesem Gesetz erforderlichen Sachverständigen beizuziehen.
