Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historisch gewachsene Veranstaltungen

Der Veranstalter von historisch gewachsenen Veranstaltungen kann gleichzeitig mit der Anmeldung () beantragen, dass die Erörterung aller sicherheits-, rettungs- und brandschutztechnischen Maßnahmen in einer mündlichen Verhandlung vor der Behörde erfolgt. Zu dieser mündlichen Verhandlung sind die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen nach diesem Gesetz erforderlichen Sachverständigen beizuziehen.