Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Ausgleichsabgabe für Spielplätze

Abgabengegenstand

(1) Die Gemeinden werden ermächtigt, für jeden Kinderspielplatz, für den eine Befreiung nach oder c der Tiroler Bauordnung 2022 erteilt wird, eine Ausgleichsabgabe zu erheben.

(2) Die Erhebung der Ausgleichsabgabe ist durch Verordnung der Gemeinde anzuordnen.