Abgabenschuldner
Abgabenschuldner ist der Eigentümer des Grundstückes, auf das der vorgezogene Erschließungsbeitrag erhoben wird.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenschuldner
Abgabenschuldner ist der Eigentümer des Grundstückes, auf das der vorgezogene Erschließungsbeitrag erhoben wird.