Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Für die Gemeinden Bildein, Eberau, Gerersdorf-Sulz, Großmürbisch, Güssing, Güttenbach, Heiligenbrunn, Heugraben, Inzenhof, Kleinmürbisch, Kukmirn, Moschendorf, Neustift bei Güssing, Rauchwart, Rohr im Burgenland, Sankt Michael im Burgenland, Strem, Tobaj und Tschanigraben wird ein Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Region Güssing“. Er hat seinen Sitz in Güssing.