Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Umsetzung von Unionsrecht, Inkrafttreten

(1) Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG (ABl. 2003, Nr. L 41, S. 26 bis 32) umgesetzt.

(2) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Gleichzeitig tritt das Tiroler Umweltinformationsgesetz, LGBl. Nr. 3/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2000 außer Kraft.