Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tierzuchtrat

Wird durch eine Vereinbarung nach mit anderen Ländern eine gemeinsame Sachverständigenkommission für tierzuchtfachliche Angelegenheiten (Tierzuchtrat) eingerichtet, so können die mit der Vollziehung dieses Gesetzes befassten Behörden sowie das Landesverwaltungsgericht unbeschadet der Bestimmungen der , 3 Abs. 1 lit. a und 9 Abs. 3 zu tierzuchtfachlichen Angelegenheiten erforderlichenfalls ein Gutachten des Tierzuchtrates einholen.