Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tiroler Rehabilitationsgesetz, LGBl. Nr. 58/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 26/2017, außer Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft treten.
