Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche
(1) Leistungen der Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche sind:
a) Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch diese ambulante Leistung außerhalb des Unterrichtes eine ganzheitliche Förderung während des Tages erhalten.
b) Internat: Kinder mit Behinderungen können diese stationäre Leistung in einer von ihnen besuchten Sonderschule in Anspruch nehmen, um eine ganzheitliche Förderung, Bildung und Pflege auch nach der Tagesbetreuung nach lit. a zu erhalten.
c) Vollzeitbegleitetes Wohnen für Kinder und Jugendliche inklusive Tagesstruktur – Sozialpsychiatrie: Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und wesentlichen Einschränkungen ihrer psychosozialen Fähigkeiten soll durch diese Leistung eine psychische Stabilisierung mit dem Ziel einer Reintegration in Schule, Ausbildung und Familie ermöglicht werden.
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 lit. a und b im Zusammenhang mit dem Besuch einer privaten Sonderschule umfassen Unterstützungsleistungen zur ganzheitlichen Förderung, Bildung und Pflege.
