Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehungsklausel

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, und zwar

1. hinsichtlich des im Einvernehmen und hinsichtlich des Abs. 3 gemeinsam mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,

2. hinsichtlich des und 5 gemeinsam mit dem Bundesminister für Inneres,

3. hinsichtlich des in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere sowie hinsichtlich des im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betraut.