Zulassung von Schiffen zum Tiertransport
. Für Zulassungen von Transportschiffen gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulassung von Schiffen zum Tiertransport
. Für Zulassungen von Transportschiffen gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig.