Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. ABSCHNITT

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. Nr. 427/1995, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2007, außer Kraft.