Kontrolle von bewilligungspflichtigen Schlachtanlagen und des Tierschutzes bei der Tötung
. Alle Schlachtanlagen sind mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrolle von bewilligungspflichtigen Schlachtanlagen und des Tierschutzes bei der Tötung
. Alle Schlachtanlagen sind mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften zu kontrollieren.