In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmung
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
(2) und 2 in der Fassung des BGBl. II Nr. 5/2008 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
(3) in der Fassung des BGBl. II Nr. 220/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(4) Die , 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 sowie Anhang 1 Punkt B in der Fassung des BGBl. II Nr. 430/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
(5) Kontrollorgane nach , die am 1. April 2020 nach den bis dahin geltenden Bestimmungen berechtigt waren Kontrollen vorzunehmen, verfügen über die nach dieser Verordnung erforderlichen Berechtigungen.
