3. Hauptstück
Vollziehung
Behörden
. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes die Bezirksverwaltungsbehörde.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Hauptstück
Vollziehung
Behörden
. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes die Bezirksverwaltungsbehörde.