1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Zielsetzung
. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Zielsetzung
. Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.