In-Kraft-Treten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.
(2) , 2 und 2a, und 18 sowie die Anlagen 1, 3 4, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 69/2016 treten mit 1. April 2016 in Kraft.
