Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausbildungsgegenstände ohne Einzelprüfung

In folgenden Ausbildungsgegenständen ist für das Erreichen des Ausbildungszieles eine erfolgreiche Teilnahme ausreichend:

a) Persönlichkeitsbildung,

b) Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung.