Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeinsamer Unterricht

Sofern Ausbildungsgegenstände oder Teilgebiete von Ausbildungsgegenständen Inhalte der Ausbildung zu einem anderen Sozialbetreuungsberuf sind, können diese Inhalte gemeinsam mit den anderen Ausbildungen vermittelt werden.