. Unbeschadet der Bestimmung des dürfen für bestimmte Erzeugnisse gemäß nachstehende besondere Bezeichnungen verwendet werden:
1. Die Bezeichnung „kondensierte Kaffeesahne“ für „Kondensmilch mit hohem Fettgehalt“.
2. Die Bezeichnungen „Rahmpulver“ und „Sahnepulver“ für „Milchpulver mit hohem Fettgehalt“.
