Lehrveranstaltungen
Dem Bediensteten kann für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zum Zweck der eigenen Aus- und Fortbildung ein Zuschuß gewährt werden, sofern die Teilnahme nicht im Rahmen einer Dienstreise erfolgt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Lehrveranstaltungen
Dem Bediensteten kann für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zum Zweck der eigenen Aus- und Fortbildung ein Zuschuß gewährt werden, sofern die Teilnahme nicht im Rahmen einer Dienstreise erfolgt.