Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lehrveranstaltungen

Dem Bediensteten kann für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zum Zweck der eigenen Aus- und Fortbildung ein Zuschuß gewährt werden, sofern die Teilnahme nicht im Rahmen einer Dienstreise erfolgt.