Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das niederösterreichische Landes-Elektrizitätswerk ist zu einer Aktiengesellschaft für Elektrizitätswirtschaft unter Mitbeteiligung der beiden Länder zu gleichen Teilen umzuwandeln und in diese Gesellschaft als Gründungseinlage einzubringen.