Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pauschalbeträge

. (1) Der Pauschalbetrag für die Probenahme und die Untersuchung einer Dieselkraftstoffprobe beträgt 722 Euro.

(2) Der Pauschalbetrag für die Probenahme und die Untersuchung einer Ottokraftstoffprobe beträgt 855 Euro.