Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

. Unter der Voraussetzung, dass die Bundesregierung eine Verordnung gemäß § 5aa des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145/1992, für den Kalendermonat September 2026 erlassen hat, tritt diese Verordnung mit 1. September 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2026 außer Kraft, bleibt aber weiterhin auf Benzin und Gasöl gemäß anwendbar, für das die Steuerschuld vor dem 1. Oktober 2026 entsteht.