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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 179/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 Abs. 3 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2025, wird verordnet:

. Diese Verordnung regelt die Leseberechtigungen in Leistungsangebote mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 S. 35 („sensible Daten“). Erfordert die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Leistung die Kenntnis über den Erhalt einer Leistung, deren Leistungsangebot als „sensibel“ zu kennzeichnen ist, so sind diese beiden Leistungsangebote zu verknüpfen.

. (1) Die Anlage 1 listet jene Leistungsangebote auf, deren Gewährung, Einstellung oder Rückforderung die Kenntnis einer Leistung mit „sensiblen Daten“ erfordert.

(2) Die Anlage 2 listet die Leistungsangebote mit „sensiblen Daten“ auf.

. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zweite Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2025, BGBl. II Nr. 313/2025, außer Kraft.

Anlage 1

Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2026

(Anm.: Anlage 1 als PDF dokumentiert)

Anlage 2

Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2026

(Anm.: Anlage 2 als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 179/2026 · Stammfassungkundgemacht am 09.07.2026

Fassungen ab: 10.07.2026

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1, Anl. 2

Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung 2026

BGBl. II Nr. 179/2026

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.