Anhänge
. Diese Verordnung bezeichnet weiters die in der Anlage A dargestellte Dienstbekleidung und Dienstbekleidungsteile sowie in der Anlage B die Kokarde der Organe des Bundesministeriums für Finanzen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anhänge
. Diese Verordnung bezeichnet weiters die in der Anlage A dargestellte Dienstbekleidung und Dienstbekleidungsteile sowie in der Anlage B die Kokarde der Organe des Bundesministeriums für Finanzen.