Errichtung des Fonds
(1) Zur Wahrnehmung der im festgelegten Aufgabe wird der Tiroler Patientenentschädigungsfonds, im Folgenden kurz „Fonds“ genannt, errichtet.
(2) Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Errichtung des Fonds
(1) Zur Wahrnehmung der im festgelegten Aufgabe wird der Tiroler Patientenentschädigungsfonds, im Folgenden kurz „Fonds“ genannt, errichtet.
(2) Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.