Wechselgeld
Der Lenker hat jederzeit Wechselgeld in ausreichender Höhe mitzuführen, sodass es ihm möglich ist, Geldscheine bis 50,– Euro wechseln zu können.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Wechselgeld
Der Lenker hat jederzeit Wechselgeld in ausreichender Höhe mitzuführen, sodass es ihm möglich ist, Geldscheine bis 50,– Euro wechseln zu können.