Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Für die Gemeinden Hollersbach, Mittersill und Stuhlfelden wird mit Wirksamkeit ab dem 1. Jänner 2007 ein gemeinsamer Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung ‚Tourismusverband Mittersill-Hollersbach-Stuhlfelden’ und hat seinen Sitz in der Gemeinde Mittersill.