(1) Für die Gemeinden Tweng und Untertauern wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung "Tourismusverbandverband Obertauern". Er hat seinen Sitz in Obertauern.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Für die Gemeinden Tweng und Untertauern wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung "Tourismusverbandverband Obertauern". Er hat seinen Sitz in Obertauern.