Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Für die Gemeinden Tweng und Untertauern wird ein Tourismusverband errichtet.

(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung "Tourismusverbandverband Obertauern". Er hat seinen Sitz in Obertauern.