Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelungsgegenstand

Diese Verordnung trifft nähere Regelungen hinsichtlich der in die jeweiligen Tourismusverbände zu entsendenden Delegierten gemäß - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022.