Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Statistische Einheiten, Erhebungsmerkmale

. Bei natürlichen Personen sind folgende Merkmale zu erheben:

1. Alter, Geschlecht, Teilnahme am Erwerbsleben, höchste abgeschlossene Schulbildung;

2. Anzahl der Reisen während der Berichtsperiode im Inland und ins Ausland (nach Zielländern);

3. Reisedauer, Abreisemonat, Art der Reisebuchung, das hauptsächlich benutzte Verkehrsmittel zur An- und Rückreise und Hauptunterkunftsart der jeweiligen Reise gemäß Z 2 sowie bei Urlaubsreisen Art des Zielortes und Anzahl der mitreisenden Kinder;

4. Anzahl der Übernachtungen im Inland und Ausland der jeweiligen Reise gemäß Z 2;

5. Art der jeweiligen Reise gemäß Z 2 (Urlaubs-, Dienst-, oder Geschäftsreise);

6. Ausgaben für die jeweilige Reise gemäß Z 2, davon Ausgaben für Pauschalreisen, -aufenthalte und -rundreisen;

7. Persönlicher Hauptgrund für die Unterlassung von Reisen;

8. Tourismusakzeptanz.