Totenbeschau-Protokoll
Die Durchführung der Totenbeschau ist vom Totenbeschauer zu dokumentieren. Dieses Protokoll über die Totenbeschau ist vom Totenbeschauer zu unterfertigen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Totenbeschau-Protokoll
Die Durchführung der Totenbeschau ist vom Totenbeschauer zu dokumentieren. Dieses Protokoll über die Totenbeschau ist vom Totenbeschauer zu unterfertigen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.