. Der Verkauf von Tabakerzeugnissen gemäß sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß e an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Verkauf von Tabakerzeugnissen gemäß sowie von verwandten Erzeugnissen gemäß e an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.