Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Registrierungs-, Zulassungs- und Kontrollgebühr

(1) Die Höhe der Gebühr für die Vornahme einer Registrierung beträgt 100,- Euro.

(2) Die Höhe der Gebühr für die Erteilung einer Zulassung beträgt 145,- Euro.

(3) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle 45,- Euro pro angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan.