Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Recht auf Information

Während eines Karenzurlaubes ist die Dienstnehmerin über wichtige Vorgänge bei ihrem Dienstgeber, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Organisationsänderungen und Weiterbildungsmaßnahmen, zu informieren.