Allgemeine Zugänglichkeit
(1) Landesmusikschulen stehen Personen aller Altersstufen unabhängig von bestimmten Lernvoraussetzungen oder Entwicklungsmöglichkeiten offen.
(2) Ob eine Landesmusikschule selbstständig oder nur mit einer Begleitperson besucht werden kann, ist abhängig vom Alter und vom Entwicklungsstand des Schülers.
(3) Übersteigt die Zahl der Personen, die eine Landesmusikschule besuchen möchten, die räumliche oder personelle Kapazität dieser Landesmusikschule, so sind die Anmeldungen zu reihen.
